Privatunternehmer als Schuldeneintreiber

Meldung vom 12.03.2007 Seite drucken
Jetzt ist es raus - Privatunternehmer sollen künftig Schulden eintreiben.

So soll nach Ansicht mehrerer Bundesländer die Eintreibung von Schulden von Privatunternehmern vollzogen werden. Ein entsprechender Gesetzesentwurf wurde in den Bundesrat eingebracht. Dieses stößt jedoch im Bundesjustizministerium auf Vorbehalte.
Man erhofft sich im Interesse der Gläubiger mehr Effizienz und vor allem deutliche Einsparungen im mehrstelligen Millionenbereich für die Kassen der Ländern, da heuer Gerichtsvollzieher aus dem öffentlichen Dienst die Schulden eintreiben.

Laut Gesetzesentwurf sollen künftig Privatunternehmer auf eigene Rechnung und unter staatlicher Aufsicht die Schulden eintreiben, wofür Sie eine Erfolgsgebühr erhalten.
Umstritten dabei ist, dass finanzielle Forderungen notfalls mit Gewalt durchgesetzt werden könnten. Des Weiteren wäre eine Verfassungsänderung notwendig, um diesen Gesetzesentwurf zu realisieren. Kritik gibt es vor allem zu der vorgesehenen Gebührenerhöhung, die dann oftmals die Schuldner zu tragen hätten.
Mit dem Gesetzesentwurf, eingebracht von den CDU regierten Ländern Niedersachsen, Baden-Württemberg, Hessen und Mecklenburg-Vorpommern, soll ein Instrument geschaffen werden, um die Zahlungsmoral der Schuldner deutlich zu verbessern.




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