Schulden Mahnung & Vollstreckung

Mahn- und Vollstreckungsbescheide, zu erkennen am gelben Umschlag, werden oft unterschätzt.

Ein Vollstreckungsbescheid ist eine vom Gläubiger erworbene Urkunde, mit der er 30 Jahre lang versuchen kann, sein Geld einzutreiben, die so genannte Zwangsvollstreckung. Die Besonderheit ist - die Berechtigung der Forderung wurde nicht vom Gericht geprüft. Dies muss umgehend vom Empfänger vorgenommen werden. Dazu bleiben genau zwei Wochen Zeit. Die Frist für einen Einspruch oder Teileinspruch beginnt genau mit Ablauf des Tages der Zustellung. Das Schreiben muss genau in dieser Zeit beim zuständigen Amtsgericht eingehen.

Für einen Mahnbescheid sind ebenfalls zwei Wochen Zeit für einen Widerspruch beziehungsweise Teilwiderspruch. Dazu sollten die im Schreiben beiliegenden Widerspruchsformulare genutzt werden. Solange durch das zuständige Gericht noch kein Vollstreckungsbescheid erlassen wurde, muss es einen Widerspruch auch nach dieser Frist berücksichtigen. Wenn es allerdings unmöglich war, zum Beispiel bei einem Aufenthalt im Krankenhaus, innerhalb dieser Frist Widerspruch beziehungsweise Teilwiderspruch einzulegen, muss dies dem Gericht glaubhaft nachgewiesen werden.


Bei einem Mahnbescheid eingelegten Widerspruch kann es zu einer Gerichtsverhandlung kommen. Bei einem Vollstreckungsbescheid eingelegter Einspruch kommt es in jedem Fall zu einer Gerichtsverhandlung. Die Kosten übernimmt diejenige Partei, welche das Verfahren verliert.

Wenn Sie Mahn- oder Vollstreckungsbescheide erhalten haben, sollten Sie immer die Forderungen genau prüfen. Sind die Forderungen berechtigt - reagieren Sie sofort! Lassen Sie nie die Zeit gegen Sie arbeiten, indem Sie die Dinge so laufen lassen. Die Folgen werden Sie sonst schnell einholen. Unsere langjährigen Erfahrungen bestätigen dies allzu oft. Deshalb sprechen Sie uns an, wir beraten Sie gern!

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